Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGB der ALLinONE Netzwerke GmbH 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALLinONE Netzwerke GmbH (AGB) 
 
§ 1 Geltung der Bedingungen 
 
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ALLinONE Netzwerke GmbH erfolgen 
ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle 
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart 
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen 
als angenommen. Der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, 
insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch 
dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich 
widersprechen. 
 
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich 
bestätigen. 
 
 
§ 2 Angebot und Vertragsschluss 
 
1. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer 
schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen 
oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch 
Rechnung ersetzt werden. 
 
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als 
Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften 
dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. 
 
3. Die Verkaufsangestellten der ALLinONE Netzwerke GmbH sind nicht befugt, mündliche 
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des 
schriftlichen Vertrages hinausgehen. 
 
4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer 
Lieferverpflichtung entbunden. Dem Kunden wird jedoch die Möglichkeit geboten, bei 
Überschreitung seines Kreditlimits gegen Barzahlung Ware zu beziehen. 
 
5. Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich einbezogen werden, gilt ein 
Vertrag als aufgelöst, sofern die Voraussetzungen von § 2 Ziffer 1 nicht vorliegen. 
 
 
§ 3 Preise 
 
1. Soweit nichts anderes angegeben, hält sich die ALLinONE Netzwerke GmbH an die in ihren 
Angeboten enthaltenen Preise 7 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in 
unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden 
gesondert berechnet. 
 
2. Die Angebote der ALLinONE Netzwerke GmbH sind freibleibend und unverbindlich. 
Preiserhöhungen in Folge von Währungsschwankungen werden für noch nicht ausgelieferte 
Ware an den Kunden weiterberechnet. 
 
3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, 
Umweltpauschale, Transport, Maut, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am 
Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager ALLinONE Netzwerke GmbH oder bei 
Direktversand ab deutsche Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen. 
 
4. Bei frachtfreier Belieferung erhebt die ALLinONE Netzwerke GmbH bei Aufträgen unter € 
250,-einen Mindermengenzuschlag; ausgenommen hiervon sind Online Bestellungen. 
 
 
§ 4 Liefer-und Leistungszeit 
 
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas 
anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die 
ALLinONE Netzwerke GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen 
Belieferung von der ALLinONE Netzwerke GmbH durch Zulieferanten und Hersteller. 
 
2. Liefer-und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen 
unvorhersehbaren Ereignissen, die der ALLinONE Netzwerke GmbH die Lieferung wesentlich 
erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von der ALLinONE Netzwerke GmbH zu 
vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche 
Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein-oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale 
Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige 
Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, Naturereignisse, gleichgültig ob diese 
Ereignisse bei der ALLinONE Netzwerke GmbH, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten 
eintreten), berechtigen die ALLinONE Netzwerke GmbH, die Lieferung bzw. 
Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben 
oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt -ganz oder teilweise zurückzutreten. 
 
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener 
schriftlicher Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag -soweit nicht erfüllt 
-ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit 
oder wird die ALLinONE Netzwerke GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer 
hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die 
ALLinONE Netzwerke GmbH nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde. 
 
4. Sofern die ALLinONE Netzwerke GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen 
und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine 
Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt 
jedoch höchstens bis zu 5 % des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen 
Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei 
denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der ALLinONE Netzwerke GmbH. 
 
5. Die ALLinONE Netzwerke GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei 
Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Die Lieferfrist 
verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner 
Vertragspflichten in Verzug ist. 
 
 
§ 5 Annahmeverzug 
 
1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist die ALLinONE Netzwerke GmbH 
berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Die 
ALLinONE Netzwerke GmbH kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters 
bedienen. 
 
2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an die ALLinONE Netzwerke 
GmbH als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 
1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 30 Euro pro Woche, zu bezahlen – es sei denn der 
Käufer weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann die 
ALLinONE Netzwerke GmbH den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. 
 
3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der 
Liefergegenstände verweigert, auf schriftliches Abnahmeverlangen schweigt, oder erklärt, die 
Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die ALLinONE Netzwerke GmbH die Erfüllung des 
Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die ALLinONE 
Netzwerke GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des 
vereinbarten Brutto-Kaufpreises – es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach 
-oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. 
 
 
§ 6 Liefermenge/ Fehllieferung 
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen 
innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der ALLinONE Netzwerke GmbH und dem 
Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder 
Transporteur gilt als Beweis für richtige Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung. 
 
Des weiteren verpflichtet sich der Käufer bei versehentlich durch die ALLinONE Netzwerke 
GmbH ohne Bestellung des Käufers gelieferte Waren spätestens innerhalb von 14 Tagen eine 
solche Fehllieferung schriftlich gegenüber der ALLinONE Netzwerke GmbH anzuzeigen und die 
Waren zur Rückholung durch einen von ALLinONE Netzwerke GmbH zu beauftragenden 
Spediteur oder Transporteur bereit zu halten. 
 
Sollte eine solche schriftliche Anzeige einer Fehllieferung nicht oder nicht fristgerecht erfolgen, 
gilt diese als genehmigt, so dass der Käufer dazu verpflichtet ist, den üblichen und 
angemessenen Kaufpreis für die Ware an der ALLinONE Netzwerke GmbH zu zahlen. 
 
 
§ 7 Gefahrenübergang 
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende 
Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der ALLinONE Netzwerke 
GmbH verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich 
wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im 
Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die ALLinONE Netzwerke GmbH 
hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. 
 
 
§ 8 Ansprüche und Recht wegen Mängel 
1. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts-und/ oder Sachmängeln im 
Verbrauchsgüterkauf verjähren nach Maßgabe folgender Bestimmungen bei neu hergestellten 
Sachen und bei Werkleistungen in zwei Jahren und bei gebrauchten Sachen in einem Jahr. 
Garantien werden keine übernommen. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, 
Betriebssystemen und anderer Software gelten diese nicht als zusammengehörend verkauft. 
 
2. In den Fällen, in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, finden die Regelungen über den 
Verbrauchsgüterkauf, insb. Die §§ 474-479 BGB keine Anwendung. Ansprüche und Rechte des 
Käufers wegen Rechts-und/oder Sachmängeln verjähren in einem Jahr. Für gebrauchte 
Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. 
 
3. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs-oder 
Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder 
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so 
entfallen sämtliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängel, es sei denn, der Käufer 
weist nach oder es ist offensichtlich, dass der Mangel nicht darauf zurückzuführen ist. Dies gilt 
auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte 
oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Des weiteren gilt dieses 
ebenfalls, wenn Manipulationen an der Seriennummer festzustellen sind. Unwesentliche 
Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder andern Qualitäts-und Leistungsmerkmalen 
der Ware lösen keine Ansprüche und Rechte wegen Mängeln aus. 
 
4. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche 
nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei 
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der ALLinONE 
Netzwerke GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die Geltung des § 377 
HGB bleibt hiervon unberührt. 
 
5. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte mangelhaft sind, verlangt die 
ALLinONE Netzwerke GmbH, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue schriftliche 
Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell-und Seriennummer und einer Kopie des 
Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die VIATEC Service Solution GmbH, 
Pfauenstr. 1, 33181 Bad Wünnenberg-Haaren zur Nacherfüllung eingeschickt bzw. bei ihr 
angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder 
ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. 
Bei einer berechtigten Mängelrüge übernimmt die ALLinONE Netzwerke GmbH die zum Zweck 
der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, welche vom Käufer zu belegen sind. Durch 
den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen 
Verjährungsfristen bezüglich der Ansprüche und Rechte wegen Mängeln in Kraft. Der Käufer hat 
bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche 
Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen 
verloren gehen können. Die ALLinONE Netzwerke GmbH übernimmt keine Haftung für 
verlorengegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der 
Datensicherung sowie Neuinstallation von Software oder der Geräte selbst bzgl. der zu 
reparierenden Geräte werden durch die ALLinONE Netzwerke GmbH nicht übernommen. Die 
ALLinONE Netzwerke GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Einhaltung von 
datenschutzrechtlichen Vorschriften bei Durchführung der Nacherfüllung. 
6. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängeln beschränken sich ausschließlich auf ein 
Recht auf Nacherfüllung, wobei dem Käufer das Recht vorbehalten bleibt, bei fehlgeschlagener 
Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die 
Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht 
insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas 
anderes ergibt. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, welches insbesondere 
für Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere 
Verschleißmaterialien gilt. 
 
7. Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Mangel festgestellt werden konnte, trägt der Käufer 
sämtliche Kosten, insbesondere die Kosten der Überprüfung. 
 
8. Ansprüche und Rechte wegen Mängeln stehen nur dem unmittelbaren Käufer gegenüber der 
ALLinONE Netzwerke GmbH zu und sind nicht abtretbar. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der 
Käufer neu hergestellte Sachen im Rahmen seines Gewerbebetriebes weiter verkauft. In 
diesem Fall stehen dem Unternehmer Rückgriffsansprüche gegenüber der ALLinONE 
Netzwerke GmbH zu, wobei jedoch ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen ist. Des 
weiteren verpflichtet sich der Unternehmer Ansprüche und Rechte seines Käufers wegen 
Mängeln auf Nachlieferung entsprechend der obigen Ziffer 6 zu beschränken und die 
Möglichkeit der Erfüllung der Nacherfüllungspflicht seitens der ALLinONE Netzwerke GmbH 
sicherzustellen. Aufwendungsersatzansprüche des Unternehmers im Rahmen eines 
Verbrauchsgüterkaufs verjähren in zwei Jahren, ansonsten in einem Jahr nach Lieferung der 
Sache, die weiteren Rückgriffsansprüche verjähren zwei Monate nach dem Zeitpunkt, in dem 
der Unternehmer die Ansprüche seines 
Käufers erfüllt hat bzw. spätestens fünf Jahre nach Ablieferung der Sache durch ALLinONE 
Netzwerke GmbH. 
 
9. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Ansprüche und Rechte wegen 
Mängeln für Produkte und schließen sonstige Ansprüche und Rechte jeglicher Art aus, soweit 
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der ALLinONE Netzwerke GmbH vorliegt oder 
eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der ALLinONE Netzwerke GmbH oder einer 
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder 
Erfüllungsgehilfen von ALLinONE Netzwerke GmbH beruhen. 
 
 
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der ALLinONE Netzwerke GmbH aus jedem 
Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der ALLinONE Netzwerke 
GmbH vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die die ALLinONE Netzwerke GmbH auf 
Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen 
nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. 
 
2. Die Ware bleibt Eigentum der ALLinONE Netzwerke GmbH (Vorbehaltsware). Eine etwaige 
Be-oder Verarbeitung erfolgt stets für die ALLinONE Netzwerke GmbH als Hersteller im Sinne 
des § 950 BGB, ohne die ALLinONE Netzwerke GmbH zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder 
Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für die ALLinONE Netzwerke 
GmbH grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im 
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im 
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer 
Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der 
genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch 
Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend 
vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. 
 
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu 
verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug gegenüber der 
ALLinONE Netzwerke GmbH befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind 
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, 
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich 
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in 
vollem Umfang an uns ab. Er ist verpflichtet, die an uns abgetretenen Forderungen für seine 
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, bis die ALLinONE Netzwerke GmbH ihm schriftlich 
mitteilt, dass sie dies selbst vornehmen möchte. Die Einziehungsermächtigung kann nur 
widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß 
nachkommt. 
 
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der ALLinONE 
Netzwerke GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. 
5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, liegt drohender Zahlungsverzug nahe, ist seine 
Kreditwürdigkeit gemindert oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen 
schuldhaft nicht, ist die ALLinONE Netzwerke GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware 
zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu 
verlangen. 
 
6. Zu Sicherungszwecken erhält die ALLinONE Netzwerke GmbH Zutritt zu den Räumen und 
Zugang zu den Lieferungs-und Buchhaltungsunterlagen. Insbesondere erhält die ALLinONE 
Netzwerke GmbH auf erstes Anfordern eine Debitoren-Saldenliste mit Kundenadressen. 
 
7. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt 
vom Vertrag vor, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. 
 
8. Die Sicherheiten erstrecken sich auch auf Waren, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens 
einseitig im Wege der Erfüllungswahl vom Insolvenzverwalter gefordert und/oder erworben 
werden. 
 
9. Die Abtretungen werden angenommen. 
 
 
§ 10 Zahlung 
1. Die Rechnungen sind per Bankeinzug zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung 
erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder 
eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann 
gegen eine geringe Gebühr gegen Transportschaden versichert werden. 
 
2. Die ALLinONE Netzwerke GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des 
Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen 
entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen 
und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 
 
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks 
werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer endgültigen Einlösung als 
Zahlung. 
 
4. Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur vorgenommen werden, wenn sämtliche 
fälligen Rechnungen fristgerecht bezahlt sind. Der Zahlungseingang bei der ALLinONE 
Netzwerke GmbH ist maßgebend. 
 
5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, sonstige 
wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände 
bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, 
insbesondere Zahlungseinstellung und/oder Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens. In diesen 
Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen 
Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen. 
 
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur 
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. 
 
 
§ 11 Abtretungsverbot 
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der 
Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare 
Ansprüche gem. § 8 Ziffer 8 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die 
Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen 
an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen. 
 
§ 12 Haftungsbeschränkung 
Die ALLinONE Netzwerke GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte 
Schäden sowie in Fällen, in denen das Gesetz eine erweiterte Haftung vorsieht, z. B. gemäß 
des Produkthaftungsgesetzes oder für die Schäden, die auf der Verletzung von wesentlichen 
Vertragspflichten beruhen. Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden 
begrenzt. Die ALLinONE Netzwerke GmbH haftet nicht für Vorfälle aufgrund höherer Gewalt, für 
entgangene Gewinne oder Geschäfte, indirekte oder hieraus resultierende 
Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen, gleich, ob diese auf vertragsgemäßer oder 
unerlaubter Handlung basieren, gleich ob die Möglichkeit solcher Schadensersatzanforderungen 
avisiert wurde oder nicht. Die ALLinONE Netzwerke GmbH schließt jede Haftung für Open 
Source Software, wie auch für fehlerhafte oder erfolglose Datenübertragung aus. 
 
 
§ 13 Verwendung der Produkte 
Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den Betriebsanweisungen 
und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken, militärischen 
Einrichtungen oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion oder zur Herstellung 
von Waffen vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung 
übernommen. 
 
§ 14 Gewerbliche Schutzrechte 
Sämtliche für die Produkte bestehenden gewerblichen Schutzrechte sind und bleiben Eigentum 
der Lieferanten. Jede Benutzung erfordert die Genehmigung durch den entsprechenden 
Lieferanten. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Käufer 
allein zum einmaligen Wiederverkauf und dem Endkunden zur alleinigen Nutzung überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein 
mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits 
an dieser Stelle zusichert. Die ALLinONE Netzwerke GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte, wenn die Produkte aus dem von ALLinONE Netzwerke 
GmbH vorgesehenen „Verkaufsland“ in ein anderes Land exportiert werden, da nicht gewährleistet werden kann, dass alle Rechte dort geschützt sind. 
 
§ 15 Geheimhaltung 
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von der 
ALLinONE Netzwerke GmbH zugänglich werdenden Informationen, die auf Grund sonstiger 
Umstände eindeutig als Geschäfts-oder Betriebsgeheimnisse von der ALLinONE Netzwerke 
GmbH erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie soweit 
dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist -weder aufzuzeichnen 
noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. 
 
§ 16 Datenschutz und Datenspeicherung 
Die ALLinONE Netzwerke GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder 
im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer 
selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. 
Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert. 
 
§ 17 Export 
Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, EU-und US-
amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Käufer hat für das Einholen der 
Ausfuhrgenehmigungen beim Bundesausfuhramt Eschborn selbst zu sorgen. Er ist für die 
Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich. 
 
§ 18 Anwendbares Recht 
1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der 
ALLinONE Netzwerke GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland 
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, 
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist 
Soest Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar 
ergebenden Streitigkeiten. Die ALLinONE Netzwerke GmbH ist jedoch berechtigt, den Käufer an 
jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Weiterhin ist Soest Erfüllungsort sowie Übergabeort 
im Sinne der Verpackungsverordnung. 
 
2.Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die 
Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder 
unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu 
ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. 
Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. 
 
§ 19 Werbung 
Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma ALLinONE Netzwerke 
GmbH per Telefax oder E-Mail ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen. 
 
§ 20 Projektgeschäfte 
Bietet der Hersteller für Projektgeschäfte spezielle Projektpreise an, muss der Käufer die 
ALLinONE Netzwerke GmbH innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung eine Kopie des 
Abliefernachweises der Produkte sowie der Rechnung an den Endverbraucher zur Verfügung 
stellen. Der Käufer ist verpflichtet, die jeweiligen Richtlinien im Projektgeschäft zu beachten. 
 
Dies gilt auch für die Aufbewahrungspflicht der zum Projektgeschäft gehörenden Unterlagen 
nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Falls der Käufer gegen unsere oder 
die Richtlinie des Herstellers verstößt, hat ALLinONE Netzwerke GmbH das Recht, die zu 
Unrecht vom Käufer vereinnahmten Beträge zurück zu belasten und den Käufer von zukünftigen 
speziellen Projektpreisen auszuschließen. 
 
 







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